Checkliste im Todesfall

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Was sollte schnellstmöglich getan werden: 

- Arzt rufen und Totenschein ausstellen lassen
Den Totenschein stellt ein Arzt (der Hausarzt, ein Bereitschaftsarzt, der diensthabende Arzt im Krankenhaus) nach Durchführung der
Leichenschau aus. Ein Notarzt stellt in der Regel keinen Totenschein.

- Engste Angehörige verständigen
Abstimmung der nächsten Schritte mit den Angehörigen

- Wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammentragen
Personalausweis oder Reisepass, Familienstammbuch, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des Ehepartners, Rentenausweis, Gesundheitskarte

- Prüfen ob Verfügungen des Verstorbenen vorhanden sind

Vorsorgevertrag, Sterbeversicherung, Testament, Organspendeausweis, Trauerverfügung mit Vorgabe der Bestattungsart; Traueranzeige, Trauerfeier, Trauerredner, Adressen...
Wenn ein Vorsorgevertrag besteht, den entsprechenden Bestatter
informieren und alles Weitere mit ihm besprechen

- Bestatter auswählen
Dem Bestatter die vorgenannten Unterlagen übergeben und
den/die Verstorbene abholen lassen bzw. überführen

- Sterbefall beim Standesamt melden / Sterbeurkunde beantragen
macht der Bestatter für Sie

- Haustiere versorgen / falls alleine lebend
Füttern und (vorläufige) Unterbringung klären; Wohnung versorgen:
ggf. Gas, Strom und Wasser abstellen, Pflanzen versorgen

- weitere Verwandte, Freunde, Bekannte und Nachbarn informieren
Möglicherweise gibt es dazu eine Liste.



Was muss innerhalb von 24 bis 48 Stunden
getan werden:

- Beratungsgespräch mit dem Bestatter
Bitte nehmen Sie sich hierfür Zeit. Es sind viele ungewohnte Entscheidungen zu fällen: Art der Bestattung, welcher Sarg, welche Urne? Umfang der Trauerfeier, Ort der Bestattung, Termin der Bestattung, Trauerredner, Bekleidung des Verstorbenen, Blumenschmuck, Lokalität für Kaffee aussuchen und Termin abstimmen. Trauerspruch, Traueranzeige und Trauerkarte gestalten,
drucken und versenden und vieles weitere mehr.

- Terminabsprachen
Absprache mit Friedhofsverwaltung, Absprache mit Krematorium,
Absprache mit Trauerredner (Vorgespräch und Zeitpunkt der Trauerfeier), Terminvereinbarung mit Lokalität, Unterbringung von
Trauergästen (Hotels) usw.

- Versicherungen benachrichtigen
Lebensversicherung und Unfallversicherung müssen innerhalb von 
48 Stunden benachrichtigt werden, sonst können Versicherungs-ansprüche verloren gehen. Krankenversicherung, Arbeitgeber und Rentenversicherung übernimmt der Bestatter. 

Was muss innerhalb von 72 Stunden erledigt werden:

- Friedhof oder Friedwald auswählen und Grabstätte bestimmen.
Grabnutzungsrecht bzw. Grabnutzungsverlängerung (hierbei unterstützt der Bestatter). 

- Als Ihr Trauerredner werde ich mich zeitnah bei Ihnen melden um einen Termin für das Vorgespräch abzustimmen
Bitte planen Sie hierfür mindestens zwei Stunden Zeit ein.
Hierbei suchen wir dann auch gemeinsam die Musik zur Trauerfeier aus. 

- Testament

Wenn es ein Schriftstück gibt, welches eine letztwillige Verfügung des Verstorbenen sein könnte, muss dieses Dokument unverzüglich beim Nachlassgericht (nächstgelegenes Amtsgericht) abgegeben werden. Wer die Abgabe unterlässt, kann sich sogar strafbar machen.

- Erbschein beantragen
Der Erbschein kann beim zuständigen Nachlassgericht oder bei einem Notar beantragt werden. Ein Erbschein ist nicht erforderlich,
wenn ein notarielles Testament vorhanden ist - dann genügt eine
beglaubigte Kopie des Testaments zusammen mit einer beglaubigten Kopie des Eröffnungsprotokolls als Nachweis der
Erbenstellung.

 - Banken und Geldinstitute informieren
Kontoverfügung beantragen und Lastschriften sowie Daueraufträge
prüfen und ggf. kündigen

Dieses sollte zeitnah nach der Trauerfeier 
erledigt werden:

- Mitgliedschaften kündigen
Vereins-, Partei-, Bücherei- und Sportverein-Mitgliedschaften kündigen. Ebenso Förderschaften oder Dauerspenden stoppen.   

- Abonnements kündigen
Zeitungen, Zeitschriften, Medien-Abos (Social Media, Sky, Netflix und
andere TV-Kanäle, Webseite, Webadressen) Theater-Abo, Zeitkarten für öffentliche Verkehrsmittel usw. zeitnah kündigen bzw. stoppen. Lastschriftmandate widerrufen. 

- Versorgungs- und Versicherungsverträge kündigen

Strom, Wasser, Gas, Müllabfuhr, Telefon, Handy, Internet etc.
kündigen. Ebenso Privathaftpflichtversicherung, Hausrat,
private Pflegeversicherung usw. informieren und kündigen

- KFZ ab- oder ummelden
In diesem Zusammenhang Autoversicherung kündigen oder
die Besitzstände des Fahrzeugs neu regeln.

- Wohnung (falls gemietet) räumen
Mietwohnung kündigen, Entsorgung regeln und vollständig räumen.
Hier sind Vermieter meist sehr kulant.

- Danksagungs-Anzeige formulieren und aufgeben
Hierbei hilft Ihnen Ihr Bestatter.

- Grabpflege organisieren, falls notwendig
Entscheiden, ob die Grabpflege selbst übernommen wird oder eine
Dauergrabpflege beauftragt wird.